Allgemeine Geschäftsbedingungen
Das Kleingedruckte
Adressen
GRABNERS GmbH
St. Magdalena 21
8274 Buch – St. Magdalena
Österreich
Geschäftsstelle Obersaifen
Obersaifen 251
8225 Pöllau bei Hartberg
Österreich
Geschäftsstelle Ziegelofengasse
Ziegelofengasse 259
8225 Pöllau bei Hartberg
Österreich
Geschäftsstelle Gasen
Breitenauerstraße 5
8616 Gasen
Österreich
1. Allgemeines im Geltungsbereich
1.1 Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der GRABNERS GmbH, FN 588290 h, St. Magdalena 21, 8274 Buch – St. Magdalena, (nachfolgend GRABNERS GmbH genannt) gelten ausschließlich diese “Allgemeinen Geschäftsbedingungen”. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von GRABNERS GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.2. Die nachfolgenden AGB kommen zum Tragen sofern dem Unternehmen GRABNERS GmbH ein Unternehmer, als auch eine Einzelperson im Sinne von § 1 KSchG als Vertragspartner gegenübersteht.
1.3. Die GRABNERS GmbH erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit. Diese gelten – sofern keine Änderung durch die GRABNERS GmbH bekannt gegeben wird – auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsinhalt.
1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die eher ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.5. Anbote sowie Angebote der GRABNERS GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
1.6. Die aktuelle Fassung der AGB der GRABNERS GmbH ist unter https://www.grabners.at/agb abrufbar.
2. Warenangebot
2.1. Unser umfangreiches Sortiment ist immer wieder saisonal bedingten Veränderungen unterworfen. Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht lieferbar sein, behalten wir uns einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor.
2.2. Anbote des Auftragsnehmers werden unentgeltlich erstellt und sind ab Ausstellungsdatum zwei Wochen gültig. Der Vertrag zwischen den Parteien kommt durch schriftliche oder auch mündliche Bestätigung des Anbots durch den Auftraggeber an die GRABNERS GmbH zustande.
2.3. Über die EU-Allergenzutaten laut Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 in unseren Produkten wird am Veranstaltungsort schriftlich informiert, als auch bei Aufnahme der Bestellung in mündlicher Form dem Auftraggeber hingewiesen.
2.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Auftragnehmer bei Vertragsabschluss eine voraussichtliche Teilnehmeranzahl anzugeben.
3. Lieferung
3.1. Zugesagte, also mündliche als auch schriftliche bestätigte Termine werden von GRABNERS GmbH nur unter der Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes eingehalten. Für den Fall, dass die Durchführung der Lieferung bzw. Leistung durch höhere Gewalt verzögert, behindert, unzumutbar oder unmöglich gemacht wird, kann der Auftragnehmer entweder den Liefertermin verschieben oder aber vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Höhere Gewalt umfasst Streiks, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen durch Feuer, Energieversorgungsschwierigkeiten, behördliche Maßnahmen, Epidemien, Pandemien und ähnliche Umstände, die die Lieferung/Leistung, unabhängig davon, ob sie in die Sphäre des Auftragsnehmers oder eines Sublieferanten fallen. Für diesen Fall hat der Auftraggeber keine Schadenersatzansprüche gegenüber dem Auftragnehmer. Diese entbindet uns von den übernommenen Pflichten.
3.2. Eventuelle Beanstandungen der Veranstaltung sind sofort (nach Möglichkeit vor Ort), längstens aber binnen zwei Tage nach der Veranstaltung vom Kunden bekannt zu geben, da andernfalls die Leistung vom Kunden als akzeptiert gilt. Für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt die GRABNERS GmbH keinerlei Haftung.
3.3. Die Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände obliegt ab Übernahme bis zur Rückstellung dem Auftraggeber. Allfällige Schäden oder Verlust sind vom Auftraggeber zu vertreten. Für Schäden die nachweislich durch das Verschulden von GRABNERS GmbH entstanden sind, haftet auch die GRABNERS GmbH (bzw. deren Betriebshaftpflicht- Versicherung)
3.4. Getränkelieferung: Falls nicht anders besprochen und vermerkt werden die gelieferten Getränkeartikel der GRABNERS GmbH auf Kommission dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die Retournierung der Getränke nach erfolgreicher Veranstaltung erfolgt nur bei original verschlossener Ware und in unbeschädigtem Zustand.
3.5. Frischware: Produkte, welche von der GRABNERS GmbH als Frischeartikel definiert bzw. deklariert sind müssen vollständig vom Auftraggeber übernommen werden, und werden nicht als Retourware zurückgenommen.
3.6. Nonfood: Falls nicht anders besprochen und vermerkt werden die gelieferten Nonfoodartikel der GRABNERS GmbH auf Kommission dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die Retournierung der Nonfoodware nach erfolgreicher Veranstaltung erfolgt nur bei original verschlossener Ware und in unbeschädigtem Zustand.
3.7. Leihinventar: Jegliches Leihinventar der GRABNERS GmbH ist in unversehrtem Zustand an die GRABNERS GmbH nach Veranstaltungsende zu retournieren. Allfällige Schäden oder Verlust sind vom Auftraggeber zu vertreten.
3.8. Besonderheiten des Lieferortes, wie beispielsweise Baustellen, Treppenaufgänge, nicht funktionierende Fahrstühle, fehlende Parkmöglichkeiten etc. hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer bei Vertragsabschluss mitzuteilen. Verspätungen des Auftragnehmers, die auf die mangelnde Information des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen zu dessen Lasten.
3.9. Die bestellte Lieferung von Waren, sowie auch die Zustellung und das Abladen von Leihgerät hat ausschließlich auf befestigtem Untergrund zu erfolgen. Jeweilige Abweichungen sind unverzüglich bei der Warenbestellung anzugeben.
4. Preise
4.1. Falls nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, verstehen sich die Preise in EURO.
4.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt – auch nach Vertragsabschluss – Preiserhöhungen von Herstellern oder Lieferanten an den Auftraggeber weiter zu verrechnen.
4.3. Ein Beratungsgespräch mit dem Auftragnehmer wird nicht verrechnet. Sämtliche darüberhinausgehende Leistungen des Auftragnehmers und der Mitarbeiter des Auftragnehmers werden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.
4.4. Falls keine andere Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen wird, werden sämtliche Getränke nach dem tatsächlichen Verbrauch verrechnet.
4.5. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber gegen Entgelt Gegenstände, wie beispielsweise Geschirr, Besteck, Gläser, sowie diverses Mobilar, Kühleinrichtungen etc. zur Verfügung.
5. Stornobedingungen
5.1. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurückzutreten. Die Rücktritterklärung hat gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich zu erfolgen. In Ausnahmefällen wird bei mündlicher Stornierung des Auftraggebers vom Auftragnehmer eine Notiz, bzw. Bemerkung erfasst.
5.2. Nach Auftragsvergabe werden bei Stornierung bis sieben Tage vor der Veranstaltung 20 Prozent des letztgültigen Anbotes in Rechnung gestellt.
5.3. Bei Stornierungen bis vier Tage vor der Veranstaltung werden 70 Prozent des letztgültigen Anbotes in Rechnung gestellt.
5.4. Bei Stornierung bis zwei Tage vor der Veranstaltung werden 100 Prozent des letztgültigen Anbotes in Rechnung gestellt.
6. Haftung
Eventuelle Beanstandungen der Veranstaltung sind sofort (nach Möglichkeit vor Ort), längstens aber binnen zwei Tage nach der Veranstaltung vom Kunden bekannt zu geben, da andernfalls die Leistung vom Kunden als akzeptiert gilt. Für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt die GRABNERS GmbH keinerlei Haftung. Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Bei nicht vorsätzlichem Handeln ist, die Haftung jedenfalls auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt und schließt die Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Folgeschäden und Vermögensschäden aus.
7. Rücktritt vom Vertrag
Für den Fall, dass die Durchführung der Lieferung bzw. Leistung durch höhere Gewalt verzögert, behindert, unzumutbar oder unmöglich gemacht wird, kann der Auftragnehmer entweder den Liefertermin verschieben oder aber vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Höhere Gewalt umfasst Streiks, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen durch Feuer, Energieversorgungsschwierigkeiten, behördliche Maßnahmen, Epidemien, Pandemien und ähnliche Umstände, die die Lieferung/Leistung, unabhängig davon, ob sie in die Sphäre des Auftragsnehmers oder eines Sublieferanten fallen. Für diesen Fall hat der Auftraggeber keine Schadenersatzansprüche gegenüber dem Auftragnehmer. Diese entbindet uns von den übernommenen Pflichten.
8. Zahlungsbedingungen
8.1. Der Rechnungsbetrag ist zahlbar innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug.
8.2. Alle Forderungen von GRABNERS GmbH werden an die Steiermärkische Sparkasse Hartberg übertragen. Zahlungen können daher nur an diese Gesellschaft zugunsten Steiermärkische Hartberg, BIC: STSPAT2G / BLZ: 20818, IBAN: AT36 2081 5000 4447 9517, geleistet werden.
8.3. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Leistung oder Bemängelung zurückzuhalten. Der Aufraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
8.4. Bei Verzug des Auftraggebers mit dem Kaufpreiszahlung ist der Auftragnehmer – unbeschadet sonstiger Rechte – berechtigt, die Lieferungen und Leistungen bis zur Erbringung der vereinbarten Gegenleistung zurückzubehalten und/oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten sowie Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
8.5. Erfolgt die Betreibung offener Forderungen durch den Auftragnehmer selbst, verpflichtet sich der Auftraggeber pro erfolgter Mahnung eine Aufwandsentschädigung zu bezahlen. Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber dem Auftragnehmer allfällige entstandene Rechtsanwaltskosten, die zum Einbringlich machen der offenen Forderungen erforderlich sind, zu bezahlen.
9. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen GRABNERS GmbH und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das Handelsgericht Hartberg vereinbart. GRABNERS GmbH ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und des Auftraggebers ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechtes anzuwenden.
10. Datenschutzklausel
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf Grundlage der jeweils anwendbaren Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). Siehe https://grabners.at/datenschutzerklaerung
11. Salvatorische Klausel
11.1. Sämtliche Abweichungen von diesen AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen des Schriftformerfordernisses.
11.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen und die unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge aufrecht bzw. durchsetzbar.
11.3. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, anstelle der unwirksamen bzw. undurchsetzbaren Bestimmung, eine wirksame bzw. durchsetzbare Bestimmung zu vereinbaren, die ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt.